Wirken und Helfen
– über das eigene Leben hinaus

Die AWO Stiftung „Chancen geben“ als Nachlassempfänger

Menschen, die keine Familie (mehr) haben, suchen oft nach Möglichkeiten, ihrem Vermögen nach dem Ableben einen sinnvollen Zweck zu geben. Der Gedanke, auch nach dem Tod Gutes zu tun und Menschen in Not zu unterstützen, hat etwas Beruhigendes und Faszinierendes. Und dabei haben Sie auch die Möglichkeit, selbst zu wählen, welches Projekt weiter unterstützt wird. Oder Sie fördern die Arbeit der AWO Stiftung „Chancen geben“ insgesamt. Um dies zu gestalten, dazu gibt es tatsächlich vier verschiedene Möglichkeiten.

Die Zustiftung:

Sie überführen einen Betrag in das Stiftungsvermögen der AWO Stiftung „Chancen geben“. Die daraus erzielten Erträge unterstützen die Arbeit der Stiftung langfristig und nachhaltig.

Einsetzen der Stiftung als (Mit-)Erbin:

Sie bestimmen in Ihrem Testament die AWO Stiftung „Chancen geben“ als Erbin oder Mit-Erbin. Darin können Sie dann auch ein bestimmtes Stiftungsobjekt bindend festlegen.

Das Vermächtnis:

Sie bestimmen in Ihrem Testament die AWO Stiftung „Chancen geben“ als Erbin oder Mit-Erbin. Darin können Sie dann auch ein bestimmtes Stiftungsobjekt bindend festlegen.

Die Schenkung zu Lebzeiten:

Mit einer Schenkung können Sie noch zu Lebzeiten Ihr Vermögen verteilen.

Gerne beraten wir Sie in dieser Hinsicht ausführlich im persönlichen, vertraulichen Gespräch, zu dem Sie gerne Ihren Rechtsbeistand hinzuziehen können. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns.