Im Sinne der Gerechtigkeit

Strafauflagen der AWO Stiftung „Chancen geben“ zukommen lassen

Richter in Deutschland haben die Möglichkeit, die sogenannten Geldauflagen oder Strafauflagen, die in einem Urteil erhoben werden, an bestimmte gemeinnützige Institutionen zu vergeben. Die AWO Stiftung „Chancen geben“ ist berechtigt, solche Geldauflagen zu empfangen. Die Gelder werden eingesetzt, um die tägliche Arbeit, die Unterstützung der Ehrenämtler und die Durchführung der Projekte zu finanzieren.

Geldauflagenkonto:
Kennziffer E-11825
Konto der AWO Stiftung
IBAN: DE80 4605 0001 0000 0800 44